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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB genannt) gelten für die Benützung der Grundstücksflächen (Baden-Bazaar), sowie für alle damit zusammenhängenden Leistungen und Lieferungen des Baden-Bazaar durch / an den Kunden. Sämtliche Offerten und Angebote von Baden-Bazaar basieren auf den vorliegenden AGB. Sie bilden einen integrierenden Bestandteil jedes Vertrages. Änderungen dieser AGB bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung zwischen den Parteien. In den einzelnen Offerten werden Auszüge, Änderungen und Ergänzungen schriftlich festgehalten. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses. Sollten die vorliegenden AGB allfälligen Vertragsbedingungen des Kunden widersprechen, gehen die vorliegenden AGB vor.

2. Vertragsabschluss 
Im Anschluss an die Reservierung durch den Kunden erhält dieser von Baden-Bazaar eine schriftliche Reservierungsbestätigung (per E-Mail). Der Vertrag zwischen den Parteien kommt erst mit dieser schriftlichen Reservierungsbestätigung von Baden-Bazaar an den Kunden zustande.

3. Leistungen / Zahlungen / Preise
3.1 Baden-Bazaar verpflichtet sich, die vom Kunden bestellten und von Baden-Bazaar schriftlich zugesagten Leistungen zu erbringen.
3.2 Sämtliche Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) und sind nicht der gesetzliche Mehrwertsteuer (MwSt.) verpflichtet, sofern nichts anderes erwähnt wird.
3.3 Baden-Bazaar ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Anzahlung zu verlangen. Die Höhe der Anzahlung und die Zahlungstermine werden im Vertrag schriftlich vereinbart. Kommt der Kunde seiner Verpflichtung zur Anzahlung nicht fristgemäss nach, ist Baden-Bazaar berechtigt, nach Ansetzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde ist für den daraus entstehenden Schaden haftbar.
3.4 Sofern keine Anzahlung von Baden-Bazaar verlangt wird, ist der gesamte Rechnungsbetrag spätestens zum Ende der Veranstaltung vom Kunden in Bar oder per Twint zu bezahlen. Wird Zahlung per Rechnung vereinbart, ist der gesamte Rechnungsbetrag 14 Tage nach Rechnungsdatum fällig. Bei Zahlungsverzug ist Baden-Bazaar berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % zu erheben, sowie allfällige Betreibungs- und Inkassokosten zu belasten. 
3.5 Preisänderungen durch Baden-Bazaar bleiben ausdrücklich vorbehalten. Preisanpassungen werden in schriftlicher Form und mind. 14 Tage vor dem Anlasstag durch Baden-Bazaar kommuniziert. Durch Preisanpassungen entstehen keine andersgeltenden Annullierungsbedingungen. Es gelten die aufgeführten Annullierungs- und Änderungsbedingungen.
3.6 Baden-Bazaar akzeptiert Barzahlungen und die Zahlung per Twint. Kryptowährungen werden nicht akzeptiert.

4. Haftung
4.1 Der Kunde / Aussteller haftet gegenüber Baden-Bazaar für alle Beschädigungen und Verluste oder anderen Schäden, die durch ihn selbst, seine Mitarbeitenden, seine Beauftragten oder seine Veranstaltungsteilnehmenden verursacht werden. Baden-Bazaar lehnt jede Haftung für Diebstahl und Beschädigung von Sachen, die vom Kunden, von Veranstaltungsteilnehmenden oder von Dritten eingebracht werden, ab. Die Versicherung von Ausstellungsobjekten sowie anderen Gegenständen, die vom Kunden, von Veranstaltungsteilnehmenden oder von Dritten eingebracht werden, ist Sache des Ausstellers.
4.2 Der Kunde ist zur Einhaltung von Ruhe und Ordnung verpflichtet. Er verpflichtet sich, Baden-Bazaar vor sämtlichen zivil- und öffentlich-rechtlichen Ansprüchen, die von Behörden oder Dritten (inklusive Veranstaltungsteilnehmenden, Gästen oder Mitarbeitenden und Vertragspartnern des Veranstalters) aufgrund seiner Veranstaltung gegen Baden-Bazaar erhoben werden, vollumfänglich freizuhalten bzw. für die gesamten entsprechenden Ansprüche aufzukommen.
4.3 Baden-Bazaar haftet nur bei absichtlicher oder grob fahrlässiger vertraglicher oder ausservertraglicher Schädigung und nur für direkte Schäden. Jede weitere Haftung, insbesondere bei leichter oder mittlerer Fahrlässigkeit oder für indirekte Schäden, wie insbesondere entgangenen Gewinn, wird wegbedungen. Bei Vermittlung externer Dienstleistungen übernimmt Baden-Bazaar keinerlei Haftung, für die vom Kunden bestellten, Leistungen oder Waren.

5. Rücktritt Baden-Bazaar
5.1 Ist die von Baden-Bazaar vertraglich zu erbringende Leistung durch höhere Gewalt (gemäss Schweizer Verständnis insbesondere Naturkatastrophen wie Sturmwinde, Überschwemmungen oder Erdbeben sowie Brand, Unruhen, Streiks, Epidemien/ Pandemien unvorhersehbare behördliche Restriktionen usw.) oder andere von Baden-Bazaar nicht zu vertretende Umstände ganz oder teilweise wesentlich erschwert oder unmöglich, kann Baden-Bazaar im Umfang des noch nicht erfüllten Teils des Vertrages ganz oder teilweise entschädigungslos zurücktreten.
5.2 Baden-Bazaar ist zudem zum entschädigungslosen Rücktritt berechtigt, falls begründeter Anlass zur Annahme besteht, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen von Baden-Bazaar in der Öffentlichkeit gefährdet werden kann oder der Veranstalter gegen Ziffer 10 dieser AGB verstösst. Allfällige Schadenersatzansprüche von Baden-Bazaar gegenüber dem Kunden bleiben ausdrücklich vorbehalten.
5.3 Es ist Baden-Bazaar vorbehalten, Annullierungen aufgrund von behördlichen Bestimmungen oder ausserordentlichen Begebenheiten nach eigenem Ermessen oder nach Vorgabe der Behörden vorzunehmen, ohne weitere Ansprüche gegenüber dem Kunden. Es entsteht in diesem Falle kein Haftungsanspruch gegenüber Baden-Bazaar.

6. Rücktritt des Kunden /Abmeldungen /Rückerstattung
6.1 Die Standmiete für einen Tisch beträgt CHF 30.- (der Betrag unterliegt nicht der Mehrwertsteuer) und wird im Voraus berechnet. Die Rechnung wird per E-Mail versandt.
6.2 Abmeldungen sind kostenpflichtig, es wird eine Verwaltungsgebühr von CHF 15.- erhoben.
6.3 Abmeldungen, die weniger als 7 Tage vor dem Veranstaltungsdatum eingehen, oder Nichterscheinen (No-Show) werden vollständig in Rechnung gestellt. Bei vorgängiger Bezahlung erfolgt keine Rückerstattung der Standmiete. Mit der Anmeldung wird diesen Bedingungen zugestimmt.

7. Ausschluss von Ausstellern bei Nichtkonformität mit dem Bazaar-Konzept
7.1 Der Baden-Bazaar behält sich das Recht vor, Aussteller vom Markt auszuschliessen, wenn der Bazaar-Betreiber der Ansicht ist, dass das angebotene Sortiment nicht mit dem Konzept und der Philosophie des Marktes im Einklang steht. Dies umfasst, ist jedoch nicht beschränkt auf, Produkte, die gegen ethische Grundsätze, lokale Gesetze oder Standards verstossen, oder solche, die das positive Image und den Zweck des Bazaars beeinträchtigen könnten.
7.2 Die Entscheidung über den Ausschluss liegt im alleinigen Ermessen des Baden-Bazaars. Der Bazaar-Betreiber behält sich das Recht vor, Aussteller ohne vorherige Ankündigung zu entfernen, wenn dies als notwendig erachtet wird. In solchen Fällen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung von Standgebühren oder anderweitige Entschädigungen seitens des betroffenen Ausstellers.
7.3 Die Aussteller erklären sich durch ihre Teilnahme am Bazaar damit einverstanden, die Konzeptrichtlinien und Philosophie des Marktes zu respektieren und einzuhalten.

8. Haftungsausschluss für Waren
Baden Bazaar übernimmt keine Haftung für Mängel oder Schäden an den verkauften Waren. Die Aussteller sind allein verantwortlich für die Qualität, Sicherheit, und Rechtmässigkeit der von ihnen angebotenen Waren. Baden Bazaar haftet nicht für Ansprüche, die sich aus den Waren der Aussteller ergeben. Jeder Aussteller erklärt und garantiert, dass seine angebotenen Waren den geltenden Gesetzen und Vorschriften entsprechen und keine Rechte Dritter verletzen.

9. Raumnutzung / Platznutzung / Platzierung / Bewilligungen
9.1 Baden-Bazaar behält sich vor, Raumänderungen / Platzänderungen vorzunehmen, sofern die Räumlichkeiten / der Platz den Anforderungen und Interessen des Kunden entsprechen und für diesen vertretbar sind. Eine Unter- oder Weitervermietung von Räumen oder Flächen durch den Kunden bedarf der vorgängigen schriftlichen Genehmigung von Baden-Bazaar.
9.2 Baden-Bazaar übernimmt die Platzierung der Gäste. Die Platzierung wird in allen Fällen mit optimaler Verteilung durch Baden-Bazaar definiert. Tische und Bänke dürfen von den Gästen nicht selbständig umplatziert werden.
9.3 Die Möglichkeiten auf dem Gelände richten sich nach der vorgegebenen Betriebsbewilligung der Stadt Baden. Diese ist zwingend einzuhalten. Alle Sicherheits- und Betriebsrelevanten Themen sind mit Baden-Bazaar abzusprechen.

10. Drucksachen / Medienanzeigen
Die Verwendung von Logos/ Bildern von Baden-Bazaar in jeglicher Form durch den Kunden bedarf immer der vorgängigen schriftlichen Genehmigung. Erfolgt eine Veröffentlichung ohne entsprechende Zustimmung, ist Baden-Bazaar berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde ist für den daraus entstehenden Schaden an Baden-Bazaar haftbar. Professionelle Video- und Bildaufnahmen auf dem Gelände von Baden-Bazaar bedingt einer schriftlichen Bestätigung.

11. Feuerpolizeiliche Regelungen / andere Sicherheitsvorschriften / Anbringen von Dekorationsmaterialien / Infrastruktur
11.1 Der Kunde verpflichtet sich, die feuerpolizeilichen Vorgaben, insbesondere das Freihalten von Fluchtwegen, die Einhaltung des Rauchverbotes usw., einzuhalten. Auch durch den Kunden eingebrachtes Dekorationsmaterial muss den feuerpolizeilichen Bestimmungen entsprechen.
11.2 Das Anbringen von Dekorationsmaterialien und sonstigen Gegenständen an Wänden, Türen, Decken und anderen Örtlichkeiten erfordert immer das vorgängige Einverständnis von Baden-Bazaar. Der Kunde haftet für jegliche an Baden-Bazaar daraus entstehenden Schäden.
11.3 Jegliche Abänderungen oder Kundenwünsche sind vorgängig schriftlich abzuklären und durch Baden-Bazaar zu bewilligen. Je nach Aufwand oder Abänderungswunsch entstehen zusätzliche Aufwände, welche vollumfänglich durch den Kunden zu tragen sind. Baden-Bazaar behält sich vor, Abänderungen oder Kundenwünsche abzulehnen, wenn sie nicht mit dem Betriebskonzept von Baden-Bazaar zu vereinbaren sind. Baden-Bazaar muss dazu keine Begründung abgeben.

12. Verpflegung / Verkauf von Lebensmitteln und Getränken 
12.1 Falls keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, ist der Kunde verpflichtet, sämtliche Speisen und Getränke von Baden-Bazaar zu beziehen. Ansonsten wird ein im Voraus vereinbartes Zapfengeld in Rechnung gestellt. Es ist nicht gestattet Speisen und Getränke, welche nicht von Baden-Bazaar verkauft wurde, auf dem Gelände von Baden-Bazaar zu konsumieren.
12.2 Es ist ausdrücklich untersagt, Lebensmittel und Getränke jeglicher Art innerhalb des Bazaars zu verkaufen. Der Verkauf von Lebensmitteln und Getränken ist ausschliesslich den autorisierten Mitarbeitern oder den vom Bazaar-Betreiber beauftragten Dienstleistern gestattet. Die Besucher, Standbetreiber und sonstigen Beteiligten erklären sich damit einverstanden, diese Bestimmung zu respektieren und sich daran zu halten. Bei Zuwiderhandlungen behält sich der Bazaar-Betreiber das Recht vor, geeignete Massnahmen zu ergreifen, einschliesslich des Ausschlusses von der Veranstaltung und rechtlicher Schritte.

13. Haftungsausschluss für durch den Konsum von Bazaar-bezogenen Lebensmitteln und Getränken verursachte Schäden
13.1 Der Baden-Bazaar übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Beeinträchtigungen, Unverträglichkeiten, oder andere Schäden, die sich aus dem Konsum von Lebensmitteln und Getränken ergeben, die während des Bazaar-Events erworben wurden. Dies schliesst sowohl den Verzehr von Produkten ein, die von offiziellen Bazaar-Ständen stammen, als auch von Produkten, die von anderen Besuchern oder Dritten mitgebracht wurden.
13.2 Es obliegt den Besuchern, ihre individuellen Gesundheitsbedürfnisse und Allergien zu berücksichtigen und bei Unsicherheiten den Konsum entsprechender Produkte zu vermeiden. Der Baden-Bazaar übernimmt keine Verantwortung für die Sicherheit oder Angemessenheit der angebotenen Lebensmittel und Getränke.
13.3 Durch die Teilnahme am Bazaar erklären sich Besucher damit einverstanden, dass sie auf eigenes Risiko und eigene Verantwortung handeln und der Baden-Bazaar nicht für eventuelle Schäden haftbar gemacht werden kann, die aus dem Konsum von Lebensmitteln und Getränken resultieren. Der Baden-Bazaar-Betreiber übernimmt keine Haftung für Schäden, die auf den Konsum von Lebensmitteln und Getränken durch Besucher, Standbetreiber oder Dritte zurückzuführen sind.

14. Haftungsausschluss für Nicht-Rollstuhlgängigkeit von Bazaar-Bereichen
Der Betreiber des Bazaars übernimmt keine Haftung für etwaige Unannehmlichkeiten oder Schäden, die durch die Nicht-Rollstuhlgängigkeit bestimmter Bereiche des Bazaars entstehen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass die Indoor-Räumlichkeiten des Bazaars im 1. Stock gelegen sind und nur über eine Treppe erreichbar sind.
Es obliegt den Besuchern im Rollstuhl, sich im Vorfeld über die baulichen Gegebenheiten zu informieren und gegebenenfalls alternative Zugangsmöglichkeiten zu nutzen. Der Betreiber übernimmt keine Verantwortung für eventuelle Schwierigkeiten oder Unannehmlichkeiten, die aufgrund der genannten baulichen Gegebenheiten entstehen.
Die Besucher erklären sich mit der Nutzung des Bazaars einverstanden und verzichten auf jegliche Ansprüche gegenüber dem Betreiber im Zusammenhang mit der Nicht-barrierefrei zugänglichen Bereichen.

15. Epidemie / Pandemie / sonstige Krisen (z.B. COVID-19)
Baden-Bazaar hält sich strikt an die behördlichen Vorgaben zum Schutz der Gäste und Mitarbeitenden während einer Epidemie / Pandemie / sonstige Krise. Die Massnahmen können jederzeit durch die Behörden geändert werden und müssen entsprechend laufend angepasst werden. Baden-Bazaar garantiert seinen Kunden und Mitarbeitenden die Einhaltung aller erlassenen Vorgaben und Bestimmungen. Jeder Kunde trägt eine Eigenverantwortung und ist zur Einhaltung der vorgegebenen Massnahmen verpflichtet. Die entsprechenden Massnahmen werden am Eingang von Baden-Bazaar kommuniziert. Das Nichteinhalten der behördlichen Massnahmen kann zu einer Wegweisung und einem Hausverbot führen. Der Kunde ist für ein daraus entstehenden Schaden an Baden-Bazaar haftbar. Bei Nichteinhaltung der Vorgaben und Massnahmen werden jegliche Haftungsansprüche von Dritten abgewiesen. Die allenfalls enthaltene Datenerfassung wird ausschliesslich für die kantonalen Gesundheitsbehörden archiviert und zur Verfügung gestellt. Eine andere Nutzung der Daten ist ausgeschlossen. Die Daten werden 14 Tage archiviert und danach vollständig vernichtet.

16. Anwendbares Recht / Gerichtsstand
Anwendbar auf den Vertrag ist ausschliesslich Schweizer Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Baden. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. In einem solchen Fall wird die rechtsunwirksame Bestimmung durch eine sinngemäss ähnliche, aber wirksame Bestimmung ersetzt.

Baden, Juli 2023